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Ab dem 1. Januar 2013 bezuschusst der Staat die private Pflegevorsorge mit 5,00 Euro pro Monat.

Dafür sind nach dem Gesetz einige Voraussetzungen zu erfüllen, die hier aufgeführt sind. Um sicher zu stellen, dass die Voraussetzungen branchenweit umgesetzt werden, werden vom PKV-Verband einheitliche Vertragsmuster erstellt. In einzelnen Bereichen können die PKV-Unternehmen ihre geförderten Pflegeergänzungstarife aber auch in engen Grenzen individuell gestalten (z. B. Dynamik, Wartezeit, Leistungshöhe in den Pflegestufen 0, I und II).

Mindest-Anforderungen an das Produkt für die staatlilche Förderung:

  • Mindesteigenbetrag des Versicherten: 10 Euro / Monat
  • Mindestabsicherung in Pflegestufe III: 600 Euro
  • Leistungen in allen Pflegestufen (0 - III)
  • Kontrahierungszwang

Es dürfen keine Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge vereinbart werden

Gute Beratung. Von Frauen. Für Frauen.

Wir sind Vermittler nach § 2 Abs. 19 KWG der BfV Bank für Vermögen AG.

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