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Bei der Auszahlung der Direktversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge, müssen viele Rentner die vollen Kranken- und Pflegebeiträge nachzahlen.

Bei der Einzahlung wird das Geld entweder vom Arbeitgeber “spendiert” oder der Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil des Bruttolohns, der dann direkt in die Versicherung geht. Die Einzahlungen sind somit steuer- und sozialabgabenfrei.

Nun sollen jedoch auf die Auszahlung nicht nur Steuern, sondern die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden, sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmer­anteil. Das betrifft alle, die freiwillig oder pflichtversichert sind, Privatversicherte nicht. Auch Verträge, die vor dem 1. Januar 2004 abgeschlossen wurden, sind davon nicht ausgeschlossen.

So will es das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen, das am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Im April 2012 wurde ein Forum für Betroffene (www.gmg-geschädigte.de) ins Leben gerufen, dessen Ziel es ist, das Gesetz rückgängig zu machen.

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