Seit 2001 gibt es in der deutschen Rentenversicherung nur noch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente). Der Anspruch hängt allein davon ab, wie viele Stunden man/frau einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann.
Die private Berufsunfähigkeitsrente leistet, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu 50% nicht mehr ausüben kann. Die Leistungen und Beiträge der einzelnen Gesellschaften sind sehr unterschiedlich, schwer zu vergleichen und auf jeden Fall erklärungsbedürftig.