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In der Pflegeversicherung liegt der Beitragssatz seit Januar 2013 bei 2,05 % (von 1,95 %) bzw. 2,3 % bei Kinderlosen.


Demenzkranke oder Menschen mit geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können außer den bereits möglichen max. 200 Euro für Betreuung nun auch Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen.

Erhöhungen gibt es auch in den Pflegestufen I und II.

Gute Beratung. Von Frauen. Für Frauen.

Wir sind Vermittler nach § 2 Abs. 19 KWG der BfV Bank für Vermögen AG.

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