Sie erreichen uns unter 030 75517956

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was für Immobilien-Eigentümer bei Vermietung oder Verkauf relevant ist, ist natürlich auch für Immobilien-Erwerber von großer Bedeutung.

Seit 01. Januar 2013 ist es für Immobilieneigentümer Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie einen Energieausweis vorzulegen. Bestehen Sie als Käufer einer Immobilie also auf die Aushändigung eines Energieausweises.

Haus- oder Wohnungseigentümer müssen den Energieausweis vorrätig haben und zusammen mit dem Miet- oder Kaufvertrag aushändigen. Die bisherige Handhabung, den Energieausweis nur vorzuzeigen, geht jetzt nicht mehr.

Mit dem Ausweis soll die Möglichkeit gegeben werden, einen verbindlichen Anhaltspunkt darüber zu erhalten, mit welchen Energiekosten bei der Immobilie zu rechnen ist.

Bei dem Energieausweis unterscheidet man zwei Varianten:

  • Die eine Variante orientiert sich am Verbrauch und damit an den Energiekostenabrechnungen der letzten Jahre.
  • Die andere Variante orientiert sich am berechneten Bedarf der Immobilie.

Beide Varianten sind weiterhin möglich und erlaubt.

Den Energieausweis dürfen unter anderem nur bestimmte Handwerksbetriebe, Architekten und Fachingenieure ausstellen. Hier helfen Ihnen die örtlichen Handwerkskammern bei der Suche nach einem entsprechenden Betrieb.

Eigentümer einer Immobilie, die diese selbst bewohnen und weder verkaufen noch vermieten möchten, brauchen den Energieausweis nicht.

Gute Beratung. Von Frauen. Für Frauen.

Wir sind Vermittler nach § 2 Abs. 19 KWG der BfV Bank für Vermögen AG.

Informieren Sie sich über unsere Leistungen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!