Seit Beginn des Jahres ersetzt das so genannte ELStAM-Verfahren grundsätzlich die alte Lohnsteuerkarte aus Papier. ELStAM steht für elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale und soll die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Finanzämtern erleichtern.
Steuerliche Daten, wie z. B. Kinderfreibeträge, Steuerklassen und die Relegionszugehörigkeit eines Arbeitnehmers können elektronisch gespeichert und übermittelt werden.